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Abteilung für Fort- und Weiterbildung pastorales Personal

Anmeldeformular für Priester und Diakone

Hinweise

1. Es gilt die Ordnung der Fort- und Weiterbildung, Beratungs- und Begleitungsangebote für Priester, Diakone, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Bistum Eichstätt: […]

2. Fortbildung - Eckpunkte

2.1 Für alle genannten Berufsgruppen gilt eine Verpflichtung zur Fortbildung.

2.2 Verpflichtend sind zwei „Arbeitswochen“ in zwei Jahren (bei 5-Tage-Woche: 10 Tage / zwei Jahre, 6-Tage-Woche: 12 Tage / zwei Jahre). Dienstlich angeordnete Maßnahmen und Weiterbildungen werden dabei angerechnet.

2.3 Der Dienstgeber kann Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen anordnen.

2.4 Jeder Mitarbeiterin, jedem Mitarbeiter stehen darüber hinaus für die Teilnahme an freiwilligen Fortbildungen, Exerzitien, Besinnungstagen insgesamt zwei Arbeitswochen pro Jahr zur Verfügung.

  • Eventuell anfallende Fahrtkosten für eine verpflichtende Fortbildungsmaßnahme sind wie gewohnt abzurechnen, i. d. R. per Eintrag in das Fahrtenbuch.
  • Diese Regelung gilt nicht bei einer freiwilligen Fortbildungsmaßnahme.
  • Werden bei Fortbildungsveranstaltungen im Tagungshaus Schloss Hirschberg Leistungen wie Mahlzeiten oder Übernachtungen ohne schriftliche Abmeldung nicht in Anspruch genommen, werden die Kosten hierfür privat in Rechnung gestellt.
  • Für Kurse außerhalb der Abteilung Fort- und Weiterbildung pastorales Personal senden Sie bitte die Ausschreibung per E-Mail an: fortbildung(at)bistum-eichstaett(dot)de.
Ich bin mit der Verarbeitung der hier angegebenen Daten nach den Regeln des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) zur Abwicklung dieser Veranstaltung einverstanden.