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Strukturelemente der pastoralen Fort- und Weiterbildung

Beratungs- und Begleitungsangebote für Priester, Diakone, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Religionslehrerinnen und Religionslehrer i. K., in der Diözese Eichstätt

1. Vorbemerkungen

Dieser Leitfaden für Fort- und Weiterbildung, Beratung und Begleitung gilt für 

  • Priester,
  • Diakone,
  • Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten,
  • Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten,
  • Religionslehrerinnen und Religionslehrer i. K. der Diözese Eichstätt.

Er gibt einen Überblick über die Angebote im Bildungsbereich (Fort- und Weiterbildung) und im Bereich Beratung und Begleitung (Supervision, Geistliche Begleitung, Exerzitien, Organisationsentwicklung und Gemeindeberatung).

Darüber hinaus strebt er eine Vernetzung mit anderen Aus- und Fortbildungsträgern an.

Er bezieht sich auf die Zeit nach der Ausbildung.

Näheres regeln die entsprechenden Ordnungen.

2. Hinführung

  • Das wichtigste „Instrument“ der Mitarbeiter/innen im pastoralen Dienst ist ihre Person mit ihren Kompetenzen. Die Entwicklung der Person und ihrer Spiritualität sowie die Reflexion des praktischen Handelns und die Förderung der fachlichen Kompetenz helfen den Mitarbeitern/innen sowohl bei der Weiterentwicklung ihrer (beruflichen) Identität und der Entfaltung ihrer Persönlichkeit, als auch bei der sachgerechten Erfüllung ihrer Aufgaben.
  • Kirchliche und gesellschaftliche Wandlungsprozesse erfordern von jeder/jedem Mitarbeiter/in eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den "Zeichen der Zeit" sowie die ständige Bereitschaft, das eigene Berufsverständnis und das berufliche Handeln auf dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungsstrukturen und der Botschaft des Evangeliums zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
  • Fortbildungs-, Beratungs- und Begleitungsangebote fördern Sicherheit, Professionalität und Motivation im Beruf bzw. dienen der persönlichen und geistlichen Entwicklung.
  • Die Teilnahme an gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen stärkt die Gemeinschaft der Mitarbeiter/innen und Berufsgruppen und lässt Kirche als Communio auch im hauptamtlichen Kreis erfahren. So wird das Bewusstsein unterstützt, miteinander eine Dienstgemeinschaft im Volk Gottes zu sein. Auf diese Weise können sowohl die Eigenständigkeit als auch die Zusammengehörigkeit der verschiedenen Dienste und Ämter deutlich werden.
  • Fortbildungs-, Beratungs- und Begleitungsangebote sind wichtige Elemente der Qualitätssicherung kirchlichen Handelns.

3. Überblick über die Angebote

Ziele der begleitenden Maßnahmen und Angebote sind: 

  • die Wahrnehmung und Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit,
  • die Vertiefung der eigenen Berufung und des geistlichen Lebens,
  • die Qualifizierung und Professionalisierung der beruflichen Tätigkeit.

Folgende Dimensionen stehen dabei eng miteinander in Beziehung:

  • die persönlichkeitsbildende Dimension zur Weiterentwicklung der personalen Kompetenz,
  • die soziale Dimension zur Unterstützung der kommunikativen Kompetenz,
  • die spirituelle Dimension zur Entfaltung der spirituellen Kompetenz,
  • die (berufs )theoretische und  praktische Dimension zur Förderung der beruflichen Kompetenz.

3.1 Fortbildung

Fortbildungen sind notwendiger Teil beruflicher Bildung, der auch nach der abgeschlossenen Ausbildung einsetzt und die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten reflektiert, erweitert und vertieft.

Aufgaben der Fortbildung sind insbesondere

  • das Bewusstwerden der eigenen Persönlichkeit mit ihrer unverwechselbaren Berufung, ihren Möglichkeiten und Grenzen,
  • die Einübung und Vertiefung eines spirituellen Lebens,
  • die Analyse des konkreten Handlungsfeldes sowie die Reflexion und Weiterentwicklung der beruflichen Praxis,
  • die Auseinandersetzung mit theologischen bzw. fachspezifischen Fragen im Hinblick auf die eigene Person und das jeweilige Aufgabengebiet,
  • die Auseinandersetzung mit sozialen, politischen, ökonomischen, anthropologischen und kulturellen Entwicklungen in der gegenwärtigen Gesellschaft,
  • die Unterstützung beim Umgang mit persönlichen, fachbezogenen und strukturellen Problemen und Grenzen,
  • die Weiterentwicklung der Bereitschaft und Fähigkeit, Charismen zu entdecken, und Menschen zu begleiten,
  • die Unterstützung der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft und  fähigkeit im Miteinander der unterschiedlichen Dienste und Berufe auf den verschiedenen Ebenen kirchlichen Handelns.

3.2  Weiterbildung

Weiterbildung ist Teil der beruflichen Bildung, der im Sinne einer längerfristigen und qualifizierenden Maßnahme zusätzliche Fähigkeiten für eine neue Schwerpunktbildung im gegenwärtigen Tätigkeitsfeld bzw. für die Übernahme neuer Aufgaben vermittelt. Weiterbildung setzt den Abschluss der entsprechenden Ausbildungsphasen und Berufserfahrung voraus.

3.3 Zusatzausbildung

Zusatzausbildung ist der Teil beruflicher Bildung, der den Erwerb einer zusätzlichen speziellen beruflichen Qualifikation für einen besonderen Aufgabenbereich zum Ziel hat. Eine Zusatzqualifizierung muss mit einem Zertifikat, einer Berufsbezeichnung oder einer Titelführung verbunden sein.

3.4    Exerzitien

Exerzitien sind „geistliche Übungen“. Sie fördern das geistliche Wachsen eines Menschen zu einer immer tieferen persönlichen Gottverbundenheit. Sie sind in der Regel person- und prozessorientiert, orientieren sich an der Heiligen Schrift und der geistlichen Tradition der Kirche und finden unter qualifizierter Begleitung statt. Schweigend meditierendes persönliches Beten und Betrachten, die Feier der Gottesdienste und Begleitung durch Einzelgespräche und/oder geistlichen Austausch in der Exerzitiengruppe sind Grundelemente.

Exerzitien helfen,

  • die Beziehung zu Gott wachsen zu lassen und zu vertiefen,
  • zu erkennen, was trägt und für das Leben wichtig ist,
  • das Leben zu ordnen.

3.5 Geistliche Begleitung

Geistliche Begleitung ist ein Fachdienst der Kirche am einzelnen Menschen. Sie hilft, dass ein Christ in seiner Beziehung zu Gott wachsen kann und unterstützt ihn auf seinem Lebensweg. Alle Themen und Fragen, die damit zusammenhängen, können in der Geistlichen Begleitung zur Sprache kommen.

Geistliche Begleitung hilft,

  • die persönliche Gottesbeziehung und das eigene Gebet zu vertiefen,
  • Alltagserfahrungen im Licht des Glaubens zu deuten,
  • zwischenmenschliche Beziehungen aus dem Glauben zu gestalten.

Geistliche Begleitung ist person- und prozessorientiert. Sie ist gekennzeichnet durch:

  • regelmäßige Gespräche mit einem/r qualifizierten Begleiter/in, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken,
  • die Diskretion des Begleiters/der Begleiterin,
  • die Freiheit des/der Begleiteten.

3.6 Supervision

Supervision im kirchlichen Arbeitsfeld orientiert sich am biblischen Menschenbild und am kirchlichen Kontext.
Mitarbeiter/-innen im pastoralen Dienst stehen in einem komplexen, von verschiedensten Anforderungen geprägten Berufsalltag. Supervision eröffnet Perspektiven, diese Zusammenhänge in den Blick zu nehmen. Die Wahrnehmung der sozialen Bezüge und das Ansetzen bei den eigenen Ressourcen bestärkt die Qualität der Arbeit und eröffnet eine Entwicklung von möglichen Alternativen.

Supervision

  • stellt jeweils die Person mit ihrer beruflichen Situation, ihren Fragen und Ressourcen in den Mittelpunkt des Beratungsprozesses,
  • begleitet die Selbstwahrnehmung in der jeweiligen Situation und in den sich daraus entwickelnden Veränderungsprozessen,
  • befähigt zur gezielten Aneignung hilfreicher fachlicher Vorgehensweisen (hier geht es auch um eine Vernetzung mit dem Bereich Fortbildung),
  • fördert die personale Kompetenz und die Fähigkeit zur Kooperation und berücksichtigt dabei rationale und emotionale Aspekte,
  • unterstützt gelingende Teamarbeit: Zielformulierungen, Rollenklärung, Beschreibung und Delegation von Aufgabenstellungen,
  • befähigt, aktuelle Konfliktsituationen am Arbeitsplatz zu bearbeiten und unterstützt einen konstruktiven Umgang mit fremder und eigener Leitung,
  • basiert auf der Voraussetzung der Schweigepflicht, das heißt, es dürfen ohne Einverständnis der Beteiligten keine personenbezogenen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

3.7 Organisationsentwicklung und Gemeindeberatung

Organisationsentwicklung und Gemeindeberatung (OE/GB) ist ein vertraulicher, zeitlich begrenzter Beratungsprozess, zur Unterstützung von

  • Pfarreien, 
  • Pastoralräume,
  • pastoralen Gremien
  • und anderen kirchlichen Einrichtungen und Gruppen 

Sie ist u.a. hilfreich bei:

  • Strukturellen Veränderungsprozessen,
  • Neuorientierung in der Pastoralen Arbeit,
  • Bewältigung von Konflikten,
  • Teamentwicklung.

Ihre Arbeitsweise ist systemisch, d.h.:

  • Einbeziehung der Betroffenen,
  • Berücksichtigung der vorgegebenen Strukturen,
  • Zielorientierung,
  • Prozessorientierte Arbeitsweise.

4. Vernetzung und Kommunikation

Die Vernetzung der Fort- und Weiterbildung sowie von Beratung und Begleitung wird abgesichert durch die Einrichtung einer Ständigen Konferenz für Bildung, Beratung und Begleitung. Ihr gehören an:

  • der Dienstgeber in Person des Generalvikars
  • der Leiter der Personalkammer
  • ein/e ständige/r Vertreter/in der Hauptabteilung Religionsunterricht, Schulen und Hochschulen
  • ein/e ständige/r Vertreter/in der Hauptabteilung Pastoral und Kirchliches Leben
  • ein/e ständige/r Vertreter/in der Hauptabteilung Diakonale Dienste und Apostolat
  • die/der theologische Referentin/Referent des Tagungshauses Schloss Hirschberg
  • Vertreter/in des Exerzitienreferates
  • Vertreter/in aus dem Bereich Supervision
  • Sprecher/in der AG Organisationsentwicklung und Gemeindeberatung

Der Generalvikar kann weitere Personen hinzuziehen.

Im Vorfeld der Konferenz wird das Gespräch mit den Vertreter/innen der Berufsgruppen gesucht.

Die Konferenz wird vom Leiter der Personalkammer geleitet und tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.

Die Konferenz hat folgende Aufgaben:

  • Beobachtung von aktuellen Entwicklungen und deren Relevanz für die verschiedenen kirchlichen Aufgabenbereiche,
  • Umsetzung, Reflexion und Weiterentwicklung des vorliegenden Leitfadens,
  • die zielgruppenorientierte Analyse des Fort-, Weiterbildungs-, Beratungs- und Begleitungs-Bedarfs sowie ihre Umsetzung in Bildungs-, Beratungs- und Begleitungsangebote,
  • Formulierung, Weiterentwicklung und Sicherung von Qualitätsstandards für die Angebote,
  • Austausch über die Anliegen der Berufsgruppen,
  • Abstimmung über die Programme für die Fort- und Weiterbildung, Beratungs- und Begleitungsangebote der verschiedenen Berufsgruppen,
  • Vernetzung der Fort- und Weiterbildung mit der Ausbildung der verschiedenen Berufsgruppen.

5. Verantwortung und Verbindlichkeit

Fort- und Weiterbildung, Beratung und Begleitung sind Aufgaben sowohl des Dienstgebers als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und jeder Mitarbeiterin:

  • Die Mitarbeiter/innen sind verpflichtet sich um regelmäßige Fort- und Weiterbildung, um Geistliche Begleitung, Exerzitien und Supervision zu bemühen.
  • Der Dienstgeber verpflichtet sich, dieses Bemühen der Mitarbeiter/innen zu unterstützen und stellt ein Zeitkontingent, ein entsprechendes inhaltliches und personelles Angebot sowie eine angemessene

finanzielle Förderung zur Verfügung. 

  • Die Diözesanleitung empfiehlt den Mitarbeitern/innen nachdrücklich die jährliche Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, die für die berufliche Tätigkeit als förderlich angesehen werden. Ebenso empfiehlt sie die jährliche Teilnahme an Exerzitien. Darüber hinaus trifft sie Regelungen für eine verpflichtende Teilnahme an Fortbildungen.

Die nächsten Termine

Derzeit kein Kalendereintrag vorhanden

Antrag auf Fortbildungsmaßnahme

Für pastorale Mitarbeiter/innen steht das Formular im Intranet als download unter Dienstgeber/Formulare zur Verfügung. Antrag auf Fortbildungsmaßnahme.